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Was kann ich alles von der Steuer absetzen – Pauschalen 2024 bis 2026

Leon Florian Schneider Bauer • 2026-04-09 • Gepruft von Oliver Weber

Die Steuererklärung bietet Arbeitnehmern zahlreiche Möglichkeiten, das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren. Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen geltend machen. Doch welche konkreten Ausgaben sind tatsächlich absetzbar und wie hoch fallen die Pauschalen für die Steuerjahre 2024 bis 2026 aus?

Die deutsche Steuergesetzgebung unterscheidet zwischen drei Hauptkategorien absetzbarer Beträge. Jede Kategorie unterliegt spezifischen Höchstgrenzen und Nachweispflichten, die sich jährlich durch Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sowie Steueränderungsgesetze anpassen können. Wer digitale Tools zur Verwaltung von Nachweisen nutzt, sollte wissen, Was ist ein Content Management System – Definition, Arten und Vorteile, um Belege effizient zu archivieren.

Dieser Artikel erläutert die aktuellen Regelungen basierend auf geltenden BMF-Vorgaben und Rechtsprechung. Die Angaben beziehen sich auf die Steuererklärungen für die Jahre 2024 und 2025 mit Ausblick auf 2026.

Welche beruflichen Ausgaben kann ich als Werbungskosten absetzen?

Werbungskosten sind berufsbedingte Ausgaben, die das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit mindern. Sie wirken sich direkt auf das zu versteuernde Einkommen aus und werden in der Regel ab dem ersten Euro berücksichtigt.

Werbungskosten (beruflich)

  • Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer
  • Homeoffice-Pauschale bis 1.260 €/Jahr
  • Fortbildungs- und Fahrtkosten

Sonderausgaben (privat)

  • Vorsorgeaufwendungen bis 29.344 € (2025)
  • Spenden und Kirchensteuer
  • Kinderbetreuungskosten

Außergewöhnliche Belastungen

  • Krankheits- und Kurkosten
  • Unterhalt für Bedürftige
  • Bestattungskosten

Pauschalen & Grenzen

  • Automatische Abzüge ohne Belege
  • Zumutbare Belastungsgrenzen
  • Erhöhungsbeträge für Alleinerziehende
  1. Die Werbungskostenpauschale von 1.230 € greift automatisch bei jedem Arbeitnehmer.
  2. Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 € pro Tag, maximal jedoch 1.260 € pro Kalenderjahr.
  3. Die Pendlerpauschale gilt erst ab dem 21. Kilometer Entfernung zur Arbeitsstätte.
  4. Eine individuelle Abrechnung lohnt sich ab dem Moment, wenn die tatsächlichen Kosten die Pauschale übersteigen.
  5. Fortbildungskosten sind als Werbungskosten vollständig abzugsfähig, sofern sie dem Beruf dienen.
  6. Kosten für eine Zweitwohnung am Arbeitsort lassen sich unter strengen Voraussetzungen geltend machen.
  7. Handwerkerleistungen sind nur bei beruflicher Nutzung des Arbeitszimmers als Werbungskosten anzusetzen.
Kategorie Typ Höchstbetrag/Pauschale Nachweis erforderlich
Werbungskostenpauschale Pauschale 1.230 € (2024–2026) Nein
Homeoffice-Pauschale Tagespauschale 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr Bei Aufforderung
Pendlerpauschale Kilometerpauschale 0,30 €/km (ab 21. km) Nein
Fortbildungskosten Individualabzug Unbegrenzt (werblich veranlasst) Rechnungen, Teilnahmebescheinigungen
Altersvorsorge (Sonderausgaben) Höchstbetrag 29.344 € (Single, 2025) Nein (automatisch)
Kinderbetreuung Sonderausgabe 4.800 €/Kind (ab 2025) Rechnungen, Verträge
Spenden Sonderausgabe Bis 20 % des Bruttoeinkommens Spendenbescheinigung
Krankheitskosten Außergew. Belastung Unbegrenzt (über zumutbarer Belastung) Rechnungen, ärztliche Atteste

Die vollständige Übersicht der Pauschbeträge und Freibeträge für die kommenden Jahre findet sich in den jährlichen BMF-Richtlinien sowie bei Steuertipps.de.

Welche privaten Sonderausgaben sind steuerlich absetzbar?

Sonderausgaben umfassen Kosten der privaten Lebensführung, die das Gesetz als notwendige Basisausgaben anerkennt. Sie werden bis zu bestimmten Höchstbeträgen berücksichtigt.

Vorsorgeaufwendungen und Versicherungen

Zu den wichtigsten Sonderausgaben zählen Beiträge zur gesetzlichen und privaten Altersvorsorge sowie zur Basiskranken- und Pflegeversicherung. Für das Steuerjahr 2025 beträgt der Höchstbetrag für Ledige 29.344 €, für 2026 sind 30.826 € geplant. Verheiratete Paare können das Doppelte absetzen. Diese Abzüge werden automatisch berücksichtigt, sofern die Beiträge entsprechend nachgewiesen sind.

Detaillierte Informationen zu den aktuellen Höchstbeträgen bietet Finanztip.de.

Höchstbeträge beachten

Die Abzugsfähigkeit für Altersvorsorgebeiträge steigt jährlich an. Wer 2025 mehr als 29.344 € (alleinstehend) in die Vorsorge investiert, kann den überschrittenen Betrag nicht als Sonderausgabe geltend machen. Die Begrenzung gilt pauschal für alle Vorsorgeaufwendungen zusammen.

Spenden und Kirchensteuer

Spenden an gemeinnützige Organisationen sowie die Kirchensteuer sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Die Spendenabzugsbegrenzung liegt bei 20 Prozent des gesamten Bruttoeinkommens. Abzügig ist auch die Kirchensteuer, sofern sie tatsächlich gezahlt wurde.

Wie das Handelsblatt berichtet, können Spenden und Kirchensteuer die Steuerlast deutlich senken, sofern die entsprechenden Bescheinigungen vorliegen.

Ausbildungs- und Unterhaltskosten

Kosten für eine erste berufliche Ausbildung oder ein Studium lassen sich bis zu 6.000 € jährlich absetzen. Unterhaltsleistungen an einen bedürftigen Ex-Partner oder für Kinder außerhalb des Haushalts können ebenfalls als Sonderausgaben geltend gemacht werden, sofern sie gesetzlich geschuldet sind.

Wann kann ich außergewöhnliche Belastungen geltend machen?

Außergewöhnliche Belastungen erfassen private Ausgaben, die unter den gegebenen Verhältnissen unvermeidbar sind und das Maß der für Steuerpflichtige üblichen Belastungen übersteigen. Sie werden nicht bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens, sondern direkt bei der Steuerberechnung berücksichtigt.

Allgemeine außergewöhnliche Belastungen

Hierzu zählen Krankheitskosten, Kosten für Kuraufenthalte (einschließlich Unterkunft und 80 Prozent der Verpflegung), Bestattungskosten sowie Aufwendungen für Umbauten wegen einer Behinderung. Diese Kosten werden jedoch nur anerkannt, soweit sie die sogenannte „zumutbare Belastung“ übersteigen.

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen stellt hierzu einen Rechner zur Verfügung, der die individuelle zumutbare Belastung auf Basis des Einkommens, Familienstandes und der Kinderzahl berechnet.

Zumutbare Belastung prüfen

Die zumutbare Belastung liegt je nach Einkommenshöhe zwischen 1 und 7 Prozent des Einkommens. Nur die Kosten, die diesen Prozentsatz übersteigen, mindern tatsächlich die Steuerlast. Ein haushaltsinterner Rechner ist vor der Antragstellung empfohlen.

Besondere außergewöhnliche Belastungen

Diese Positionen werden vom ersten Euro an anerkannt und unterliegen pauschalen Höchstgrenzen. Dazu gehören der Ausbildungsfreibetrag für Kinder in der Erstausbildung, der Pflege-Pauschbetrag sowie Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen bis maximal 12.096 € im Jahr 2025.

Weiterführende Details finden sich bei Finanztip.de und Lohnsteuer-kompakt.de.

Weitere absetzbare Kosten: Umzug und Handwerker?

Nicht jede Ausgabe lässt sich eindeutig einer Kategorie zuordnen. Umzugskosten und Handwerkerleistungen unterliegen besonderen Regelungen je nach Verwendungszweck.

Beruflich veranlasste Umzugskosten – beispielsweise bei berufsbedingtem Wohnortwechsel – gelten als Werbungskosten. Privat veranlasste Umzüge können unter Umständen als allgemeine außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden, sofern sie aus triftigen Gründen notwendig wurden.

Handwerkerleistungen sind dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie ausschließlich der beruflichen Nutzung dienen, etwa der Einrichtung eines Arbeitszimmers im häuslichen Bereich. Raisin.com weist darauf hin, dass rein private Handwerkerrechnungen nicht mehr über die Steuererklärung gefördert werden.

Berufliche vs. private Nutzung

Die steuerliche Anerkennung hängt maßgeblich vom Nachweis der ausschließlichen beruflichen Nutzung ab. Bei gemischter Nutzung (privat und beruflich) ist eine Aufteilung erforderlich, wobei nur der berufliche Anteil absetzbar ist.

Wie entwickeln sich steuerliche Abzüge bis 2026?

Die steuerlichen Rahmenbedingungen ändern sich dynamisch. Eine zeitliche Einordnung der wichtigsten Anpassungen:

  1. 2024: Werbungskostenpauschale bleibt bei 1.230 €. Höchstbetrag für Kinderbetreuung liegt bei 4.000 € pro Kind.
    Quelle: Buhl.de
  2. 2025: Erhöhung der Altersvorsorgeaufwendungen auf 29.344 € (Single) und Anhebung der Kinderbetreuungshöchstbeträge auf 4.800 € (80 Prozent von maximal 6.000 € Kosten).
    Quelle: Finanztip.de
  3. 2026: Weitere Anhebung der Vorsorgeaufwendungen auf 30.826 € (Single) geplant. Werbungskostenpauschale voraussichtlich unverändert bei 1.230 €.
    Quelle: Lohnsteuer-kompakt.de

Was ist gesichert und wo bestehen Unklarheiten?

Die Transparenz der Steuergesetze variiert je nach Komplexität der jeweiligen Vorschrift. Eine klare Unterscheidung hilft bei der Risikoeinschätzung:

Sicher etabliert Mit Unschärfe behaftet
Höhe der Werbungskostenpauschale (1.230 €) bis 2026 Individuelle Anerkennung von Grenzfällen (z. B. beruflicher Umzug vs. privater Wunsch)
Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €) Zukünftige Reformpläne zur Homeoffice-Regelung ab 2027
Staffelung der zumutbaren Belastung nach Einkommen Konkrete Anerkennung einzelner Krankheitskosten ohne ärztliches Attest
Erhöhungsbeträge für Alleinerziehende (4.260 €) Auswirkungen potenzieller Steuerreformen auf Sonderausgaben

Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Konsultation eines Steuerberaters oder die Beantragung eines verbindlichen BMF-Schreibens im Einzelfall.

Wie wirken sich die verschiedenen Abzugskategorien zusammen?

Die Interaktion der Abzugskategorien folgt einer klaren Hierarchie. Werbungskosten und Sonderausgaben mindern zunächst das zu versteuernde Einkommen, während außergewöhnliche Belastungen sich direkt auf die Steuersumme auswirken. Diese technische Differenzierung hat praktische Auswirkungen: Je höher der persönliche Steuersatz, desto wertvoller sind die Abzüge.

Die Verwaltung von Nachweisen und Belegen lässt sich durch digitale Systeme optimieren. Wer hierzu mehr über technische Grundlagen erfahren möchte, findet unter Was Ist Ein Content Management System – Einfach Erklärt eine Einführung in entsprechende Verwaltungswerkzeuge.

Auf welchen Quellen basieren diese Informationen?

Alle Angaben beruhen auf geltendem Steuerrecht sowie offiziellen Verwaltungsvorschriften. Die primären Referenzen umfassen BMF-Richtlinien, Verwaltungsanweisungen der Finanzämter sowie Fachportale mit redaktioneller Qualitätskontrolle.

„Außergewöhnliche Belastungen setzen voraus, dass die Aufwendungen unter den Umständen des Einzelfalls notwendig sind und das Maß der z.Zt. üblichen Belastungen übersteigen.”

– Auszug aus den BMF-Richtlinien zur Einkommensteuer

„Die zumutbare Belastung ist nach einem bestimmten Prozentsatz der Summe der Einkünfte zu berechnen und hängt von der Höhe der Einkünfte, dem Familienstand und der Zahl der Kinder ab.”

– Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen

Was sollte ich bei der nächsten Steuererklärung beachten?

Eine optimierte Steuererklärung erfordert die vollständige Erfassung aller absetzbaren Positionen jeweils in der zuständigen Anlage. Werbungskosten werden in der Anlage N, Sonderausgaben in der Anlage Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen in einer gesonderten Anlage erfasst. Belege sollten sieben Jahre aufbewahrt werden, auch wenn Pauschalen genutzt werden. Frühzeitige Vorbereitung über das ELSTER-Portal vermeidet zeitliche Engpässe.

Häufig gestellte Fragen

Was kann ich maximal von der Steuer absetzen?

Es gibt keine absolute Obergrenze. Werbungskosten sind theoretisch unbegrenzt absetzbar, Solange sie beruflich veranlasst sind. Sonderausgaben unterliegen Höchstbeträgen (z. B. 29.344 € Vorsorge 2025).

Kann ich sowohl die Pauschale als auch Einzelnachweise nutzen?

Nein, bei Werbungskosten gilt das Entweder-Oder-Prinzip. Entweder akzeptieren Sie die automatische Pauschale von 1.230 € oder Sie weisen höhere Einzelkosten nach.

Wie lange muss ich Belege aufbewahren?

Grundsätzlich sieben Jahre nach Abschluss des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung abgegeben wurde. Für verschiedene Unterlagen können längere Fristen gelten.

Sind Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung absetzbar?

Nein, Scheidungskosten und ähnliche familienrechtliche Streitigkeiten lassen sich grundsätzlich nicht steuerlich geltend machen.

Gelten Selbstständige anderen Abzugsregeln?

Selbstständige nutzen das EÜR und die Anlage AUS, nicht die Anlage N. Die grundsätzlichen Kategorien sind ähnlich, die Abrechnung erfolgt jedoch über Betriebsausgaben statt Werbungskosten.

Wird die Homeoffice-Pauschale automatisch angesetzt?

Ja, sofern im Steuerformular die entsprechenden Tage angegeben werden. Sie müssen jedoch tatsächlich von zu Hause gearbeitet haben und bei einer Betriebsprüfung nachweisen können.

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